Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Herz-MRT? (Stand August 2026)
Ein Herz-MRT gehört zu den aussagekräftigsten Untersuchungen des Herzens, sind aber in der Praxis trotzdem keine reguläre Kassenleistung. Dieser Artikel zeigt, welche Kassen die Kosten über Selektivverträge dennoch übernehmen, welche Verträge 2026 ausgelaufen sind und was Sie tun können, wenn Ihre Kasse nicht dabei ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Das ambulante Herz-MRT ist keine reguläre Kassenleistung. Es fehlt im EBM-Katalog, nach dem Praxen mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Im Krankenhaus (stationär) wird es dagegen bezahlt — und das verwandte Kardio-CT ist seit dem 1. Januar 2025 Kassenleistung.
- Trotzdem zahlen einige Kassen — über Selektivverträge. Bundesweit sind das die DAK-Gesundheit und 18 Betriebskrankenkassen im GWQ-Vertrag (organisiert über MEDIQX), darunter BMW BKK, Novitas BKK, R+V BKK und ZF BKK. Voraussetzung: passende Indikation und eine teilnehmende Praxis.
- Die Lage ändert sich gerade. Die Techniker Krankenkasse hat ihre Herz-MRT-Verträge zum 31.03.2026 deutschlandweit eingestellt, Barmer-Versicherte werden seit dem 01.04.2026 nicht mehr darüber untersucht.
- Ohne Vertrag bleiben zwei Wege: ein Einzelfallantrag bei der Kasse (viele Praxen helfen dabei) — oder die Untersuchung als Selbstzahler für meist 500 bis 1.200 Euro.
Warum das Herz-MRT (noch) keine Kassenleistung ist
Ambulante Untersuchungen rechnen Praxen mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab — einen Katalog, in dem jede Leistung eine Abrechnungsziffer hat. Für die Magnetresonanztomographie des Herzens gibt es dort keine eigene Position. Eine Radiologie, die ein Herz-MRT durchführt, kann es also schlicht nicht mit Ihrer Kasse abrechnen — unabhängig davon, wie sinnvoll die Untersuchung medizinisch wäre.
Das führt zu einer eigentümlichen Situation: Stationär, also während eines Krankenhausaufenthalts, wird das Herz-MRT ganz regulär über die Fallpauschale bezahlt. Ambulant in der Praxis nicht. Und die verwandte Untersuchung, das Kardio-CT, ist seit dem 1. Januar 2025 Kassenleistung — der Gemeinsame Bundesausschuss hat die CT-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit anerkannt, seither gibt es dafür die EBM-Ziffer 34370. Für das Herz-MRT steht ein solcher Beschluss bislang aus.
Privatversicherte sind davon nicht betroffen: Ihre Radiologie rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, und private Versicherungen erstatten das Herz-MRT bei medizinischer Notwendigkeit in der Regel.
| Untersuchung | Kassenleistung? | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Herz-MRT in der Praxis (ambulant) | Nur per Vertrag oder Einzelfall | Keine Abrechnungsposition im EBM. Übernahme nur über Selektivvertrag Ihrer Kasse oder nach Einzelfallantrag. |
| Herz-MRT im Krankenhaus (stationär) | Ja | Wird im Rahmen eines Klinikaufenthalts durchgeführt und über die Fallpauschale bezahlt, wenn medizinisch nötig. |
| Kardio-CT in der Praxis (ambulant) | Ja, seit 01.01.2025 | Bei Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit Vortestwahrscheinlichkeit von mindestens 15 Prozent. |
| Herz-MRT für Privatversicherte | In der Regel ja | Abrechnung nach GOÄ; die Erstattung richtet sich nach dem Tarif. Vorab die Kostenzusage der Versicherung einholen. |
Selektivvertrag: So klappt die Kostenübernahme trotzdem
Krankenkassen dürfen nach § 140a SGB V eine „besondere Versorgung" anbieten — eigene Verträge mit ausgewählten Praxen, die Leistungen außerhalb des EBM-Katalogs bezahlen. Genau auf diesem Weg finanzieren die Kassen aus unserer Liste das ambulante Herz-MRT. Die beiden großen bundesweiten Verträge werden von der MEDIQX Managementgesellschaft organisiert:
DAK-Vertrag „Kardiodiagnostik & Therapie" — nur für DAK-Versicherte, bundesweit, mit dem breitesten Indikationsspektrum. GWQ-Vertrag „Chronische KHK" — ein Sammelvertrag der GWQ ServicePlus AG, dem einzelne Betriebskrankenkassen beitreten; seit dem Start am 1. Januar 2024 ist die Liste auf 18 Kassen gewachsen.
Beide Verträge sind keine Blankoschecks. Damit Ihre Kasse zahlt, müssen alle dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre Kasse nimmt am Vertrag teil — sonst greift nichts davon. Die Liste unten und mediqx.de geben Auskunft.
- Die Indikation passt GWQ-Vertrag: begründeter Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (Brustschmerz, Atemnot, mittlere Vortestwahrscheinlichkeit, meist mindestens zwei Risikofaktoren). DAK-Vertrag: zusätzlich Myokarditis und weitere Herzerkrankungen.
- Eine ärztliche Überweisung liegt vor — von der Haus- oder Herzarztpraxis, mit konkreter Fragestellung.
- Die Praxis nimmt am Vertrag teil Nur eingeschriebene Radiologien und Kardiologien dürfen über den Vertrag abrechnen.
- Sie unterschreiben eine Teilnahmeerklärung — direkt in der Praxis. Freiwillig, kostenlos, innerhalb von zwei Wochen widerrufbar.
Diese Krankenkassen übernehmen das Herz-MRT
Stand 30. August 2026, nach der Vertragsübersicht von MEDIQX und den Leistungsseiten der Kassen. Selektivverträge werden geschlossen und gekündigt. Prüfen Sie daher vor dem Termin die tagesaktuelle Liste auf mediqx.de oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
1. DAK-Gesundheit
Die DAK ist die einzige große Ersatzkasse mit einem bundesweiten Herz-MRT-Vertrag. Er lief zunächst in Bayern und wurde zum 1. Oktober 2024 auf ganz Deutschland ausgeweitet, bei gleichzeitig erweitertem Indikationsspektrum.
- Indikationen: akuter Brustschmerz, Atemnot und eindeutiger Verdacht auf chronische KHK — außerdem Myokarditis und weitere Herzerkrankungen
- Leistungen: leitlinienorientierte Diagnostik mit Kardio-CT und Kardio-MRT, bei Bedarf therapeutischer Herzkatheter
- Zugang: Überweisung von Haus- oder Herzarztpraxis, Teilnahmeerklärung in der Praxis
- Teilnehmende Praxen über die Spezialistensuche der DAK — zum Beispiel DIE RADIOLOGIE (München), RZM (München), CCB (Frankfurt) und Radiologische Allianz (Hamburg)
2. Die Betriebskrankenkassen im GWQ-Vertrag über MEDIQX

Dem Vertrag „Chronische KHK" der GWQ ServicePlus AG sind bislang 18 Betriebskrankenkassen beigetreten — die meisten von ihnen Werks- und Branchenkassen, deren Versicherte oft gar nicht wissen, dass sie diesen Vorteil haben. Der Vertrag gilt bundesweit; die Indikation ist auf den begründeten Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit beschränkt.
| Krankenkasse | Im Vertrag seit |
|---|---|
| Bertelsmann BKK | 01.01.2024 |
| BKK Freudenberg | 01.01.2024 |
| bkk melitta hmr | 01.01.2024 |
| BMW BKK | 01.01.2024 |
| R+V Betriebskrankenkasse | 01.02.2024 |
| BKK Linde | 01.02.2024 |
| ZF BKK | 01.03.2024 |
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 01.04.2024 |
| Betriebskrankenkasse Miele | 01.04.2024 |
| BKK VerbundPlus | 01.05.2024 |
| BKK B. Braun Aesculap | 01.05.2024 |
| Betriebskrankenkasse EWE | 01.06.2024 |
| Novitas BKK | 01.06.2024 |
| Salus BKK | 01.07.2024 |
| Krones BKK | 01.10.2024 |
| BKK VDN | 01.11.2024 |
| Südzucker BKK | 01.03.2025 |
| EY BKK | 01.12.2025 |
Quelle: Teilnehmende Krankenkassen Kardio-CT/MRT (PDF, MEDIQX), Stand 10.12.2025; Liste auf mediqx.de zuletzt geprüft am 30. August 2026.
3. Weitere Kassen mit eigenen Verträgen
Neben den beiden MEDIQX-Verträgen gibt es regionale Vereinbarungen einzelner Kassen mit bestimmten Praxen. Sie helfen nur, wenn Sie in der jeweiligen Region wohnen oder bereit sind, dorthin zu fahren.
Audi BKK Braunschweig, Heidelberg, München
Kardio-MRT über drei Partnerpraxen: MVZ evidia (Braunschweig), MVZ DRZ (Heidelberg) und DIE RADIOLOGIE (München). Überweisung von Haus- oder Herzarzt nötig — Details auf der Leistungsseite der Audi BKK.
IKK Brandenburg und Berlin Berlin und Brandenburg
„Facharztvertrag Kardio- und Radiologie" mit dem Diagnostikum Berlin: diagnostisches Kardio-MRT und Kardio-CT statt Herzkatheter — auf Verordnung und Empfehlung der behandelnden Kardiologin oder des Kardiologen.
KKH Kaufmännische Krankenkasse Regional unterschiedlich
Die KKH beschreibt Kardio-MRT und Kardio-CT weiterhin als Zusatzangebot über Selektivverträge mit ausgewählten Praxen, etwa dem CCB in Frankfurt. Welche Praxen in Ihrer Region teilnehmen, erfahren Sie im KKH-Servicecenter.
Was sich 2026 geändert hat
Wer in den vergangenen Jahren nach „Herz-MRT Krankenkasse" gesucht hat, stieß fast immer zuerst auf die Techniker Krankenkasse: Ihre „Qualitätsoffensive Herz" war der bekannteste Herz-MRT-Vertrag im Kassensystem, und auch Versicherte der HEK und der KKH wurden darüber untersucht. Das ist vorbei.
Techniker Krankenkasse
Sämtliche Verträge für die ambulante Herz-MRT-Diagnostik wurden deutschlandweit eingestellt; teilnehmende Praxen konnten Patientinnen und Patienten nur noch bis zum 31. März 2026 einschließen. Die früheren TK-Informationsseiten zur „Qualitätsoffensive Herz" sind inzwischen offline.
Barmer
Die Barmer hatte regionale Kooperationen, etwa mit der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim und dem MVZ DRZ in Heidelberg. Seit dem 1. April 2026 können Barmer-Versicherte in den beteiligten Praxen nicht mehr über den Vertrag untersucht werden.
HEK-Versicherte waren über die TK-Verträge eingeschlossen; ein eigenes Nachfolgeangebot ist uns nicht bekannt. Die KKH beschreibt das Kardio-MRT weiterhin als Zusatzangebot über eigene Selektivverträge (siehe oben) — welche Praxen aktuell teilnehmen, klären Sie am besten direkt mit dem KKH-Servicecenter.
Für Versicherte der betroffenen Kassen gilt: Beim Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit ist das Kardio-CT als Regelleistung weiterhin ohne Sondervertrag möglich. Ist das MRT aus medizinischen Gründen nötig — etwa bei Myokarditis-Verdacht, Kontrastmittelallergie gegen jodhaltige Mittel oder zur Beurteilung des Herzmuskels —, bleibt der Einzelfallantrag.
So kommen Sie an ein Herz-MRT auf Kassenkosten
Ist Ihre Kasse in der Liste, führen fünf Schritte zur Untersuchung. Die Reihenfolge ist wichtig: Wer erst die Untersuchung macht und dann die Kasse fragt, bleibt in der Regel auf der Rechnung sitzen.
- 1
Bei der Krankenkasse nachfragen
Stichwort „besondere Versorgung Kardiodiagnostik" bzw. „MEDIQX-Vertrag". Fragen Sie konkret, ob Ihre Kasse teilnimmt, welche Indikationen abgedeckt sind und welche Praxen in Ihrer Region eingeschrieben sind. Bei der DAK hilft die Spezialistensuche.
- 2
Überweisung mit Fragestellung besorgen
Haus- oder Herzarztpraxis stellt die Überweisung aus — mit der konkreten Verdachtsdiagnose (z. B. „V. a. chronische KHK", „V. a. Myokarditis"). Ohne diese Begründung kann die Praxis Sie nicht in den Vertrag aufnehmen.
- 3
Teilnehmende Praxis finden
Nicht jede Radiologie nimmt an den Verträgen teil. Fragen Sie beim Anruf ausdrücklich: „Nehmen Sie am DAK- bzw. GWQ-Vertrag für Kardiodiagnostik teil?" Viele Praxen nennen die Vertragskassen auch auf ihrer Website unter „Zusatzleistungen Krankenkassen".
- 4
Teilnahmeerklärung unterschreiben
Die Einschreibung passiert direkt in der Praxis, meist an der Anmeldung. Sie ist freiwillig, kostenlos und kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
- 5
Untersuchung und Befund
Das Herz-MRT läuft ambulant, der Befund geht digital an die überweisende Praxis. Sollte doch ein Herzkatheter nötig sein, wird auch der über den Vertrag ambulant bei teilnehmenden Spezialisten durchgeführt.
Ohne Vertrag: Einzelfallantrag und Selbstzahler
Der Einzelfallantrag
Auch ohne Selektivvertrag kann Ihre Kasse das Herz-MRT im Einzelfall genehmigen. Der Antrag muss vor der Untersuchung gestellt werden und steht und fällt mit der ärztlichen Begründung. Das gehört hinein:
- Ärztliche Stellungnahme mit Verdachtsdiagnose und der Erklärung, warum gerade das MRT nötig ist — und warum Kardio-CT oder Herzkatheter keine gleichwertige Alternative sind (z. B. Myokarditis-Verdacht, Beurteilung des Herzmuskels, Allergie gegen jodhaltiges Kontrastmittel, Strahlenschutz bei jungen Patientinnen und Patienten).
- Kostenvoranschlag der Praxis nach GOÄ — viele Radiologien, die Herz-MRTs anbieten, stellen ihn routinemäßig aus und unterstützen beim Antrag.
- Formloser Antrag an die Kasse, schriftlich oder über das Versichertenportal, mit der Bitte um Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung.
Die Kasse muss nach § 13 Absatz 3a SGB V innerhalb von drei Wochen entscheiden — schaltet sie den Medizinischen Dienst ein, innerhalb von fünf Wochen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; eine ausführlichere ärztliche Begründung erhöht dann die Chancen.
Als Selbstzahler
Bleibt die Kostenübernahme aus, können Sie das Herz-MRT selbst bezahlen. Die Preise liegen je nach Umfang meist bei 500 bis 1.200 Euro nach GOÄ — deutlich über einem einfachen MRT einer Körperregion (280 bis 600 Euro), weil Herzuntersuchungen länger dauern, spezielle Sequenzen brauchen und häufig Kontrastmittel oder eine medikamentöse Belastung (Stress-MRT) einschließen. Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben; die allgemeinen Regeln zu Selbstzahlerpreisen erklärt unser Artikel zu MRT-Kosten und Kostenübernahme.
Quellen & weiterführende Links
Hauptquelle ist die Vertragsübersicht von MEDIQX (abgerufen am 30.08.2026), ergänzt um die Leistungsseiten der Kassen und Mitteilungen beteiligter Praxen — hier können Sie die Details nachlesen.
- MEDIQX — Übersicht der Versorgungsverträge — Hauptquelle: Beschreibung des DAK-Vertrags „Kardiodiagnostik & Therapie" und des GWQ-Vertrags „Chronische KHK" (abgerufen am 30.08.2026)
- MEDIQX — Teilnehmende Krankenkassen Kardio-CT/MRT (PDF) — Die vollständige Liste der GWQ-Kassen mit Vertragsstart, Stand 10.12.2025
- DAK-Gesundheit — Diagnostik und Therapie bei Verdacht auf KHK — Beschreibung des Angebots und Spezialistensuche nach teilnehmenden Praxen
- R+V BKK — MEDIQX: Kardio-CT und Kardio-MRT bei Verdacht auf chronische KHK — Beispiel einer BKK-Leistungsseite mit den konkreten Einschlusskriterien (Risikofaktoren, Vortestwahrscheinlichkeit)
- Audi BKK — Risikoarme Herzuntersuchung mit Kardio-MRT und CT — Eigener Vertrag mit drei Partnerpraxen in Braunschweig, Heidelberg und München
- krankenkassen-direkt.de — IKK BB: Facharztvertrag Kardio- und Radiologie — Beschreibung des regionalen Vertrags der IKK Brandenburg und Berlin mit dem Diagnostikum Berlin
- KKH — Kardio-MRT/-CT: Schonendes Angebot im Rahmen der Herzdiagnostik — Leistungsbeschreibung der KKH zu ihren Selektivverträgen
- Herz-MRT Praxis Köln — „TK stellt ihr Programm ein" — Praxismitteilung zum Ende der TK-Verträge (31.03.2026) und der Barmer-Untersuchungen (01.04.2026)
- Berufsverband der Deutschen Radiologen — Kardio-CT/Kardio-MRT Selektivverträge — Hintergrund zum Start des MEDIQX-Vertrags (01.01.2024) und zur bundesweiten Ausweitung des DAK-Vertrags (01.10.2024)
- KV Brandenburg — Neu im EBM: CT-Koronarangiographie bei chronischer KHK — Warum das Kardio-CT seit dem 1. Januar 2025 Kassenleistung ist (GOP 34370) — und das Herz-MRT nicht
- praktischArzt — Herz-MRT: Vorbereitung, Ablauf, Dauer, Kosten — Selbstzahlerpreise und Hinweis auf die Einzelfallgenehmigung
- § 140a SGB V — Besondere Versorgung — Die Rechtsgrundlage, auf der die Selektivverträge beruhen
- § 13 SGB V — Kostenerstattung — Absatz 3a: Entscheidungsfristen der Kasse bei Leistungsanträgen (drei bzw. fünf Wochen)
- MRT oder CT? — Was die beiden Verfahren unterscheidet — und warum das Kardio-CT bei Herzkranzgefäßen oft die Alternative ist
- MRT-Überweisung — Wer sie ausstellt, was daraufstehen muss und wie lange sie gilt
- MRT: Vorbereitung, Ablauf & Kosten — Die allgemeinen Regeln zur Kostenübernahme bei MRT-Untersuchungen
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