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Verständlich erklärt

Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Herz-MRT? (Stand August 2026)

Ein Herz-MRT gehört zu den aussagekräftigsten Untersuchungen des Herzens, sind aber in der Praxis trotzdem keine reguläre Kassenleistung. Dieser Artikel zeigt, welche Kassen die Kosten über Selektivverträge dennoch übernehmen, welche Verträge 2026 ausgelaufen sind und was Sie tun können, wenn Ihre Kasse nicht dabei ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das ambulante Herz-MRT ist keine reguläre Kassenleistung. Es fehlt im EBM-Katalog, nach dem Praxen mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Im Krankenhaus (stationär) wird es dagegen bezahlt — und das verwandte Kardio-CT ist seit dem 1. Januar 2025 Kassenleistung.
  • Trotzdem zahlen einige Kassen — über Selektivverträge. Bundesweit sind das die DAK-Gesundheit und 18 Betriebskrankenkassen im GWQ-Vertrag (organisiert über MEDIQX), darunter BMW BKK, Novitas BKK, R+V BKK und ZF BKK. Voraussetzung: passende Indikation und eine teilnehmende Praxis.
  • Die Lage ändert sich gerade. Die Techniker Krankenkasse hat ihre Herz-MRT-Verträge zum 31.03.2026 deutschlandweit eingestellt, Barmer-Versicherte werden seit dem 01.04.2026 nicht mehr darüber untersucht.
  • Ohne Vertrag bleiben zwei Wege: ein Einzelfallantrag bei der Kasse (viele Praxen helfen dabei) — oder die Untersuchung als Selbstzahler für meist 500 bis 1.200 Euro.

Warum das Herz-MRT (noch) keine Kassenleistung ist

Ambulante Untersuchungen rechnen Praxen mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab — einen Katalog, in dem jede Leistung eine Abrechnungsziffer hat. Für die Magnetresonanztomographie des Herzens gibt es dort keine eigene Position. Eine Radiologie, die ein Herz-MRT durchführt, kann es also schlicht nicht mit Ihrer Kasse abrechnen — unabhängig davon, wie sinnvoll die Untersuchung medizinisch wäre.

Das führt zu einer eigentümlichen Situation: Stationär, also während eines Krankenhausaufenthalts, wird das Herz-MRT ganz regulär über die Fallpauschale bezahlt. Ambulant in der Praxis nicht. Und die verwandte Untersuchung, das Kardio-CT, ist seit dem 1. Januar 2025 Kassenleistung — der Gemeinsame Bundesausschuss hat die CT-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit anerkannt, seither gibt es dafür die EBM-Ziffer 34370. Für das Herz-MRT steht ein solcher Beschluss bislang aus.

Privatversicherte sind davon nicht betroffen: Ihre Radiologie rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, und private Versicherungen erstatten das Herz-MRT bei medizinischer Notwendigkeit in der Regel.

UntersuchungKassenleistung?Wichtig zu wissen
Herz-MRT in der Praxis (ambulant)Nur per Vertrag oder EinzelfallKeine Abrechnungsposition im EBM. Übernahme nur über Selektivvertrag Ihrer Kasse oder nach Einzelfallantrag.
Herz-MRT im Krankenhaus (stationär)JaWird im Rahmen eines Klinikaufenthalts durchgeführt und über die Fallpauschale bezahlt, wenn medizinisch nötig.
Kardio-CT in der Praxis (ambulant)Ja, seit 01.01.2025Bei Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit Vortestwahrscheinlichkeit von mindestens 15 Prozent.
Herz-MRT für PrivatversicherteIn der Regel jaAbrechnung nach GOÄ; die Erstattung richtet sich nach dem Tarif. Vorab die Kostenzusage der Versicherung einholen.
Herz-MRT im Vierkammerblick: links ein erweitertes Herz bei dilatativer Kardiomyopathie, rechts ein gesundes Herz
Was das Herz-MRT sichtbar macht: links ein erweitertes Herz (dilatative Kardiomyopathie), rechts ein gesundes Herz. Bild: MBq, Wikimedia Commons, CC0
MRT oder CT — was ist beim Herzen besser? Das Kardio-CT zeigt vor allem die Herzkranzgefäße und deren Verkalkungen; das Herz-MRT beurteilt den Herzmuskel selbst, Entzündungen, Narben und die Pumpfunktion — ganz ohne Röntgenstrahlung. Welche Untersuchung passt, entscheidet die Fragestellung. Die Grundlagen erklärt unser Artikel MRT oder CT?.

Selektivvertrag: So klappt die Kostenübernahme trotzdem

Krankenkassen dürfen nach § 140a SGB V eine „besondere Versorgung" anbieten — eigene Verträge mit ausgewählten Praxen, die Leistungen außerhalb des EBM-Katalogs bezahlen. Genau auf diesem Weg finanzieren die Kassen aus unserer Liste das ambulante Herz-MRT. Die beiden großen bundesweiten Verträge werden von der MEDIQX Managementgesellschaft organisiert:

DAK-Vertrag „Kardiodiagnostik & Therapie" — nur für DAK-Versicherte, bundesweit, mit dem breitesten Indikationsspektrum. GWQ-Vertrag „Chronische KHK" — ein Sammelvertrag der GWQ ServicePlus AG, dem einzelne Betriebskrankenkassen beitreten; seit dem Start am 1. Januar 2024 ist die Liste auf 18 Kassen gewachsen.

Beide Verträge sind keine Blankoschecks. Damit Ihre Kasse zahlt, müssen alle dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Kasse nimmt am Vertrag teil — sonst greift nichts davon. Die Liste unten und mediqx.de geben Auskunft.
  • Die Indikation passt GWQ-Vertrag: begründeter Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (Brustschmerz, Atemnot, mittlere Vortestwahrscheinlichkeit, meist mindestens zwei Risikofaktoren). DAK-Vertrag: zusätzlich Myokarditis und weitere Herzerkrankungen.
  • Eine ärztliche Überweisung liegt vor — von der Haus- oder Herzarztpraxis, mit konkreter Fragestellung.
  • Die Praxis nimmt am Vertrag teil Nur eingeschriebene Radiologien und Kardiologien dürfen über den Vertrag abrechnen.
  • Sie unterschreiben eine Teilnahmeerklärung — direkt in der Praxis. Freiwillig, kostenlos, innerhalb von zwei Wochen widerrufbar.
Mehr als nur das MRT. Beide Verträge umfassen die leitliniengerechte Diagnostik mit Kardio-CT und Kardio-MRT sowie — falls nötig — diagnostische und therapeutische Herzkatheter, alles ambulant bei teilnehmenden Spezialisten. Ziel ist, den Herzkatheter nur dann einzusetzen, wenn die Bildgebung ihn wirklich nötig macht.

Diese Krankenkassen übernehmen das Herz-MRT

Stand 30. August 2026, nach der Vertragsübersicht von MEDIQX und den Leistungsseiten der Kassen. Selektivverträge werden geschlossen und gekündigt. Prüfen Sie daher vor dem Termin die tagesaktuelle Liste auf mediqx.de oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.

1. DAK-Gesundheit

Die DAK ist die einzige große Ersatzkasse mit einem bundesweiten Herz-MRT-Vertrag. Er lief zunächst in Bayern und wurde zum 1. Oktober 2024 auf ganz Deutschland ausgeweitet, bei gleichzeitig erweitertem Indikationsspektrum.

  • Indikationen: akuter Brustschmerz, Atemnot und eindeutiger Verdacht auf chronische KHK — außerdem Myokarditis und weitere Herzerkrankungen
  • Leistungen: leitlinienorientierte Diagnostik mit Kardio-CT und Kardio-MRT, bei Bedarf therapeutischer Herzkatheter
  • Zugang: Überweisung von Haus- oder Herzarztpraxis, Teilnahmeerklärung in der Praxis
  • Teilnehmende Praxen über die Spezialistensuche der DAK — zum Beispiel DIE RADIOLOGIE (München), RZM (München), CCB (Frankfurt) und Radiologische Allianz (Hamburg)

Zur DAK-Seite mit Spezialistensuche

2. Die Betriebskrankenkassen im GWQ-Vertrag über MEDIQX

Dem Vertrag „Chronische KHK" der GWQ ServicePlus AG sind bislang 18 Betriebskrankenkassen beigetreten — die meisten von ihnen Werks- und Branchenkassen, deren Versicherte oft gar nicht wissen, dass sie diesen Vorteil haben. Der Vertrag gilt bundesweit; die Indikation ist auf den begründeten Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit beschränkt.

KrankenkasseIm Vertrag seit
Bertelsmann BKK01.01.2024
BKK Freudenberg01.01.2024
bkk melitta hmr01.01.2024
BMW BKK01.01.2024
R+V Betriebskrankenkasse01.02.2024
BKK Linde01.02.2024
ZF BKK01.03.2024
BKK Wirtschaft & Finanzen01.04.2024
Betriebskrankenkasse Miele01.04.2024
BKK VerbundPlus01.05.2024
BKK B. Braun Aesculap01.05.2024
Betriebskrankenkasse EWE01.06.2024
Novitas BKK01.06.2024
Salus BKK01.07.2024
Krones BKK01.10.2024
BKK VDN01.11.2024
Südzucker BKK01.03.2025
EY BKK01.12.2025

Quelle: Teilnehmende Krankenkassen Kardio-CT/MRT (PDF, MEDIQX), Stand 10.12.2025; Liste auf mediqx.de zuletzt geprüft am 30. August 2026.

3. Weitere Kassen mit eigenen Verträgen

Neben den beiden MEDIQX-Verträgen gibt es regionale Vereinbarungen einzelner Kassen mit bestimmten Praxen. Sie helfen nur, wenn Sie in der jeweiligen Region wohnen oder bereit sind, dorthin zu fahren.

Audi BKK Braunschweig, Heidelberg, München

Kardio-MRT über drei Partnerpraxen: MVZ evidia (Braunschweig), MVZ DRZ (Heidelberg) und DIE RADIOLOGIE (München). Überweisung von Haus- oder Herzarzt nötig — Details auf der Leistungsseite der Audi BKK.

IKK Brandenburg und Berlin Berlin und Brandenburg

„Facharztvertrag Kardio- und Radiologie" mit dem Diagnostikum Berlin: diagnostisches Kardio-MRT und Kardio-CT statt Herzkatheter — auf Verordnung und Empfehlung der behandelnden Kardiologin oder des Kardiologen.

KKH Kaufmännische Krankenkasse Regional unterschiedlich

Die KKH beschreibt Kardio-MRT und Kardio-CT weiterhin als Zusatzangebot über Selektivverträge mit ausgewählten Praxen, etwa dem CCB in Frankfurt. Welche Praxen in Ihrer Region teilnehmen, erfahren Sie im KKH-Servicecenter.

Ihre Kasse fehlt in der Liste? Dann hat sie nach unserem Kenntnisstand keinen Vertrag für das ambulante Herz-MRT — das gilt derzeit etwa für die AOKs, die TK und die Barmer. Fragen Sie trotzdem nach: Selektivverträge werden laufend neu geschlossen, und der Einzelfallantrag steht jeder und jedem Versicherten offen.

Was sich 2026 geändert hat

Wer in den vergangenen Jahren nach „Herz-MRT Krankenkasse" gesucht hat, stieß fast immer zuerst auf die Techniker Krankenkasse: Ihre „Qualitätsoffensive Herz" war der bekannteste Herz-MRT-Vertrag im Kassensystem, und auch Versicherte der HEK und der KKH wurden darüber untersucht. Das ist vorbei.

Techniker Krankenkasse

Sämtliche Verträge für die ambulante Herz-MRT-Diagnostik wurden deutschlandweit eingestellt; teilnehmende Praxen konnten Patientinnen und Patienten nur noch bis zum 31. März 2026 einschließen. Die früheren TK-Informationsseiten zur „Qualitätsoffensive Herz" sind inzwischen offline.

Barmer

Die Barmer hatte regionale Kooperationen, etwa mit der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim und dem MVZ DRZ in Heidelberg. Seit dem 1. April 2026 können Barmer-Versicherte in den beteiligten Praxen nicht mehr über den Vertrag untersucht werden.

HEK-Versicherte waren über die TK-Verträge eingeschlossen; ein eigenes Nachfolgeangebot ist uns nicht bekannt. Die KKH beschreibt das Kardio-MRT weiterhin als Zusatzangebot über eigene Selektivverträge (siehe oben) — welche Praxen aktuell teilnehmen, klären Sie am besten direkt mit dem KKH-Servicecenter.

Für Versicherte der betroffenen Kassen gilt: Beim Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit ist das Kardio-CT als Regelleistung weiterhin ohne Sondervertrag möglich. Ist das MRT aus medizinischen Gründen nötig — etwa bei Myokarditis-Verdacht, Kontrastmittelallergie gegen jodhaltige Mittel oder zur Beurteilung des Herzmuskels —, bleibt der Einzelfallantrag.


So kommen Sie an ein Herz-MRT auf Kassenkosten

Ist Ihre Kasse in der Liste, führen fünf Schritte zur Untersuchung. Die Reihenfolge ist wichtig: Wer erst die Untersuchung macht und dann die Kasse fragt, bleibt in der Regel auf der Rechnung sitzen.

  1. 1

    Bei der Krankenkasse nachfragen

    Stichwort „besondere Versorgung Kardiodiagnostik" bzw. „MEDIQX-Vertrag". Fragen Sie konkret, ob Ihre Kasse teilnimmt, welche Indikationen abgedeckt sind und welche Praxen in Ihrer Region eingeschrieben sind. Bei der DAK hilft die Spezialistensuche.

  2. 2

    Überweisung mit Fragestellung besorgen

    Haus- oder Herzarztpraxis stellt die Überweisung aus — mit der konkreten Verdachtsdiagnose (z. B. „V. a. chronische KHK", „V. a. Myokarditis"). Ohne diese Begründung kann die Praxis Sie nicht in den Vertrag aufnehmen.

  3. 3

    Teilnehmende Praxis finden

    Nicht jede Radiologie nimmt an den Verträgen teil. Fragen Sie beim Anruf ausdrücklich: „Nehmen Sie am DAK- bzw. GWQ-Vertrag für Kardiodiagnostik teil?" Viele Praxen nennen die Vertragskassen auch auf ihrer Website unter „Zusatzleistungen Krankenkassen".

  4. 4

    Teilnahmeerklärung unterschreiben

    Die Einschreibung passiert direkt in der Praxis, meist an der Anmeldung. Sie ist freiwillig, kostenlos und kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

  5. 5

    Untersuchung und Befund

    Das Herz-MRT läuft ambulant, der Befund geht digital an die überweisende Praxis. Sollte doch ein Herzkatheter nötig sein, wird auch der über den Vertrag ambulant bei teilnehmenden Spezialisten durchgeführt.

Praxis gefunden, aber kein Termin? Herz-MRTs werden nur von wenigen Radiologien angeboten, und deren Kalender sind voll. mrt-radar.de zeigt die freien Online-Termine der Radiologien in Ihrer Region — fragen Sie bei der Praxis mit dem frühesten Termin, ob sie am Vertrag Ihrer Kasse teilnimmt. Weitere Wege zum schnellen Termin finden Sie in unseren 12 Tipps.

Ohne Vertrag: Einzelfallantrag und Selbstzahler

Der Einzelfallantrag

Auch ohne Selektivvertrag kann Ihre Kasse das Herz-MRT im Einzelfall genehmigen. Der Antrag muss vor der Untersuchung gestellt werden und steht und fällt mit der ärztlichen Begründung. Das gehört hinein:

  • Ärztliche Stellungnahme mit Verdachtsdiagnose und der Erklärung, warum gerade das MRT nötig ist — und warum Kardio-CT oder Herzkatheter keine gleichwertige Alternative sind (z. B. Myokarditis-Verdacht, Beurteilung des Herzmuskels, Allergie gegen jodhaltiges Kontrastmittel, Strahlenschutz bei jungen Patientinnen und Patienten).
  • Kostenvoranschlag der Praxis nach GOÄ — viele Radiologien, die Herz-MRTs anbieten, stellen ihn routinemäßig aus und unterstützen beim Antrag.
  • Formloser Antrag an die Kasse, schriftlich oder über das Versichertenportal, mit der Bitte um Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung.

Die Kasse muss nach § 13 Absatz 3a SGB V innerhalb von drei Wochen entscheiden — schaltet sie den Medizinischen Dienst ein, innerhalb von fünf Wochen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; eine ausführlichere ärztliche Begründung erhöht dann die Chancen.

Als Selbstzahler

Bleibt die Kostenübernahme aus, können Sie das Herz-MRT selbst bezahlen. Die Preise liegen je nach Umfang meist bei 500 bis 1.200 Euro nach GOÄ — deutlich über einem einfachen MRT einer Körperregion (280 bis 600 Euro), weil Herzuntersuchungen länger dauern, spezielle Sequenzen brauchen und häufig Kontrastmittel oder eine medikamentöse Belastung (Stress-MRT) einschließen. Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben; die allgemeinen Regeln zu Selbstzahlerpreisen erklärt unser Artikel zu MRT-Kosten und Kostenübernahme.

Stationär ist es gedeckt. Werden Sie ohnehin wegen Ihres Herzens im Krankenhaus behandelt, ist das Herz-MRT dort Teil der regulären Versorgung. Eine Klinikeinweisung nur für das MRT ist allerdings kein gangbarer Weg — sie setzt eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit voraus.

Quellen & weiterführende Links

Hauptquelle ist die Vertragsübersicht von MEDIQX (abgerufen am 30.08.2026), ergänzt um die Leistungsseiten der Kassen und Mitteilungen beteiligter Praxen — hier können Sie die Details nachlesen.


Häufige Fragen zur Kostenübernahme beim Herz-MRT

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Krankenkasse und Herz-MRT.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Herz-MRT?

Ambulant in der Praxis grundsätzlich nicht: Das Herz-MRT ist keine Leistung des EBM-Katalogs, nach dem Praxen mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Ausnahmen sind Kassen mit einem Selektivvertrag (z. B. DAK-Gesundheit und die BKKs im GWQ-Vertrag) sowie eine Genehmigung im Einzelfall. Im Krankenhaus wird das Herz-MRT dagegen regulär bezahlt.

Welche Krankenkassen zahlen das Herz-MRT aktuell (August 2026)?

Bundesweit die DAK-Gesundheit sowie die 18 Betriebskrankenkassen des GWQ-Vertrags, darunter BMW BKK, Novitas BKK, R+V Betriebskrankenkasse, ZF BKK, Bertelsmann BKK, BKK Freudenberg, Salus BKK und EY BKK. Eigene, regionale Verträge haben unter anderem Audi BKK, IKK Brandenburg und Berlin und die KKH. Die tagesaktuelle Liste führt mediqx.de.

Zahlt die Techniker Krankenkasse das Herz-MRT noch?

Nein. Die TK hat ihre Verträge für die ambulante Herz-MRT-Diagnostik deutschlandweit zum 31. März 2026 eingestellt; neue Patientinnen und Patienten konnten nur bis zu diesem Datum eingeschlossen werden. Davon betroffen sind auch HEK- und KKH-Versicherte, die über diese Verträge untersucht wurden. TK-Versicherten bleibt der Einzelfallantrag — oder das Kardio-CT, das als Regelleistung bei KHK-Verdacht weiterhin bezahlt wird.

Zahlt die Barmer das Herz-MRT?

Über die bisherigen Kooperationen nicht mehr: Seit dem 1. April 2026 können Barmer-Versicherte in den beteiligten Praxen nicht mehr über den Vertrag untersucht werden. Fragen Sie bei der Barmer nach, ob regional ein neues Angebot besteht, und stellen Sie sonst einen Einzelfallantrag.

Zahlt die AOK das Herz-MRT?

In der Vertragsübersicht von MEDIQX ist keine AOK gelistet; ein bundesweiter Selektivvertrag der AOKs für das ambulante Herz-MRT ist uns nicht bekannt. AOK-Versicherte sind damit auf einen Einzelfallantrag angewiesen — oder auf das Kardio-CT, das seit 2025 für alle Kassen Regelleistung ist. Da die AOKs regional organisiert sind, lohnt trotzdem die Nachfrage bei Ihrer AOK.

Warum zahlt die Kasse das Kardio-CT, aber nicht das Herz-MRT?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die CT-Koronarangiographie bei Verdacht auf chronische KHK als Kassenleistung anerkannt; seit dem 1. Januar 2025 gibt es dafür eine Abrechnungsposition im EBM (GOP 34370). Für das Herz-MRT fehlt ein solcher Beschluss bislang — obwohl es laut Leitlinien ein anerkanntes Verfahren ist. Deshalb weichen Kassen, die es anbieten wollen, auf Selektivverträge aus.

Bei welchen Beschwerden übernimmt die Kasse das Herz-MRT per Vertrag?

Kern beider MEDIQX-Verträge ist der begründete Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit — typischerweise Brustschmerz oder Atemnot bei mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit, mindestens zwei Risikofaktoren (etwa Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen, erhöhte Cholesterinwerte) und einem nicht eindeutigen oder nicht durchführbaren Belastungstest. Der DAK-Vertrag deckt zusätzlich Myokarditis und weitere Herzerkrankungen ab. Ein Herz-MRT „zur Vorsorge" ohne Verdacht ist in keinem Vertrag enthalten.

Brauche ich für das Herz-MRT eine Überweisung?

Ja. Die Radiologie unterliegt dem Überweisungsvorbehalt, und die Verträge setzen zusätzlich eine ärztliche Empfehlung voraus — bei der IKK Brandenburg und Berlin ausdrücklich die der Kardiologin oder des Kardiologen. Wichtig ist eine konkrete Fragestellung auf dem Schein. Mehr dazu in unserem Artikel zur MRT-Überweisung.

Wie finde ich eine Praxis, die am Vertrag teilnimmt?

Drei Wege: über die Spezialistensuche Ihrer Kasse (bei der DAK online), über die Nachfrage im Servicecenter der Kasse — oder direkt bei der Radiologie. Viele Praxen listen ihre Vertragskassen unter „Zusatzleistungen Krankenkassen" auf der Website. Beim Anruf hilft die Frage: „Nehmen Sie am DAK- oder GWQ-Vertrag für Kardiodiagnostik teil?"

Was ist die Teilnahmeerklärung — binde ich mich damit?

Mit der Teilnahmeerklärung schreiben Sie sich in den Selektivvertrag ein; ohne sie kann die Praxis die Untersuchung nicht mit der Kasse abrechnen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos und kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ihre freie Arztwahl bleibt davon unberührt.

Was kostet ein Herz-MRT als Selbstzahler?

Je nach Umfang meist 500 bis 1.200 Euro nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) — deutlich mehr als ein einfaches MRT einer Körperregion (280 bis 600 Euro), weil Herzuntersuchungen aufwendiger sind und häufig Kontrastmittel oder eine Belastung (Stress-MRT) einschließen. Lassen Sie sich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.

Meine Kasse lehnt den Einzelfallantrag ab — was kann ich tun?

Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und lassen Sie die medizinische Notwendigkeit von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt ausführlich begründen — etwa, warum ein Kardio-CT oder ein Herzkatheter in Ihrem Fall keine gleichwertige Alternative ist. Nützlich zu wissen: Nach § 13 Absatz 3a SGB V muss die Kasse über einen Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
Keine Rechtsberatung, kein Ersatz für ärztlichen Rat. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Vertragsinformationen zusammen (Stand 30. August 2026). Ob und welche Herzuntersuchung in Ihrem Fall nötig ist, klären Sie mit Ihrer behandelnden Praxis — bei akuten Beschwerden wie anhaltendem Brustschmerz oder Atemnot wählen Sie bitte sofort den Notruf 112.

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